Termin verpasst, was nun?

Ich habe einen Termin versäumt, was nun?

Ich habe einen Termin versäumt, ohne rechtzeitig abzusagen bzw.

konnte den Termin aus persönlichen Gründen weder wahrnehmen, noch rechtzeitig absagen.

Welche Konsequenzen hat dies für mich?

Es kann jedem von uns passieren, dass fest eingeplante Termine aus diversen Gründen nicht eingehalten werden, bzw. nicht eingehalten werden können. Hierfür haben wir vollstes Verständnis. Wenn wir rechtzeitig hiervon erfahren (vorgesehen ist eine zeitige Absage am Vortag des Termins), können wir Ihren Termin jederzeit neu an einen Patienten vergeben, der auf unserer Warteliste eingetragen ist.

Sollten wir zu spät oder sogar überhaupt nicht von Ihrem Nichterscheinen erfahren, bedeutet dies für uns, dass wir einen eigens für Sie reservierten Behandlungstermin nutzlos verstreichen lassen müssen. In diesem Fall verweigert Ihre Krankenkasse ausdrücklich die Übernahme der uns hierdurch entstehenden Ausfallkosten und verweist darauf, dass ihre Kunden, also in diesem Fall Sie für diese Kosten grundsätzlich in Höhe des ansonsten geschuldeten Behandlungshonorars aufzukommen haben. Es wird hierbei nicht nach dem Grund für den Terminausfall gefragt, denn dieser kann tatsächlich sowohl zwingend gewesen als auch in eigener Nachlässigkeit begründet sein. Egal welcher Grund vorliegt, bleibt dies in der Konsequenz für uns gleich: Wir sind in dieser Zeit Ihres ungenutzten Termins arbeitslos!

Natürlich haben wir in einzelnen Fällen die Möglichkeit einer kulanten Handhabung, m.a.W. auf einen freiwilligen Honorarverzicht. Da uns dieser Schaden angesichts der tatsächlichen Häufigkeit kurzfristig abgesagter bzw. versäumter Termine jedoch an den Rand unserer wirtschaftlichen Existenz bringen würde, hat uns der Gesetzgeber zu unserem Schutz im Bürgerlichen Gesetzbuch das Recht zugestanden, den entstandenen Ausfall dem Verursacher persönlich und in vollem Umfang in Rechnung zu stellen. Auf diesen Umstand weisen wir Sie durch Aushang in unserer Praxis und Aufdruck auf Ihrem Terminzettel ausdrücklich hin.

Leider müssen wir feststellen, dass es fast immer zu Diskussionen kommt, wenn wir tatsächlich eine Rechnung für einen versäumten Termin ausstellen, da allgemein der Glaube vorherrscht, es würden alle Kosten von den Krankenkassen anstandslos übernommen. Dies ist jedoch nicht der Fall. Eher im Gegenteil, nutzen doch die Krankenkassen jede noch so kleine Möglichkeit, uns unser Honorar für erbrachte Leistungen vorzuenthalten. Ihre Krankenkasse übernimmt lediglich die Kosten für tatsächlich durchgeführte Behandlungen, sofern Ihre Verordnung alle hierfür erforderlichen Formvorschriften erfüllt. Liegt ein Formfehler vor oder findet eine Behandlung nicht statt, wird kein Honorar gezahlt. Übernimmt die Krankenkasse die Kosten nicht, sind Sie in diesem Fall in juristischem Sinne Selbstzahler, also Privatpatient.

Da auch dies von vielen Patienten nicht verstanden wird, möchte ich Sie bitten, sich folgende Situation vorzustellen: Sie haben Eintrittskarten für die Oper, fürs Theater oder ein Sportevent. Auf dem Weg dorthin fahren Sie über einen Nagel und erleiden mit Ihrem Auto eine Reifenpanne. Ärgerlich zwar, manchmal aber nicht zu vermeiden, auf jeden Fall nicht Ihre persönliche Schuld. In diesem Fall würde weder der Veranstalter der Opernaufführung, noch des Theaterstückes noch des Sportevents bei Ihnen - so wie wir dies tun - anrufen und fragen, wo Sie bleiben bzw. ob mit Ihrem Erscheinen noch zu rechnen ist. Das Ereignis findet also ohne Sie statt. Ärgerlich zwar, manchmal aber nicht zu vermeiden. Und jetzt mal ganz ehrlich: Gehen Sie in diesem Fall davon aus, dass Ihnen Ihre Auslagen erstattet werden bzw. das von Ihnen versäumte Ereignis eigens für Sie und sogar ohne gesonderte Berechnung wiederholt wird?

Wir hoffen also auf Ihr Verständnis, genauso wie wir darauf hoffen, dass Sie Ihre Termine alle so einhalten können, wie wir sie fest für Sie reserviert haben!