Kürzungen wegen tariflicher Beschränkungen

Kürzung wegen tariflicher Beschränkungen:

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

in Ihrem Schreiben vom [Datum] teilen Sie mir mit, dass eine volle Erstattung für meine physiotherapeutische Behandlung nicht [bzw. in Zukunft nicht] möglich sei, weil dem tarifliche Beschränkungen entgegenstünden.

Meinem mit Ihnen geschlossenen Tarif ist eine derartige Beschränkung in keiner Weise zu entnehmen. Ganz im Gegenteil versichern sie in Ihrer Werbung immer wieder, dass ich als Privatpatient eine besondere Behandlung erhalten würde und mich im Krankheitsfall an die besten Spezialisten wenden könne. Leider lassen sich diese Spezialisten in Deutschland nicht mit den von Ihnen willkürlich und einseitig festgelegten "tariflichen Höchstpreisen" abspeisen. Daher fordere ich Sie auf, auch in Zukunft die mir entstehenden Kosten für physiotherapeutische Behandlungsmaßnahmen vollständig zu erstatten.

Gern können Sie mir einen Behandler am gleichen Standort benennen, der die mit mir durchgeführte Therapie nicht nur zu den von Ihnen anerkannten Honorarsätzen, sondern auch mit dem Nachweis einer mindestens gleichwertigen fachlichen Qualifikation, ebenso langer Behandlungszeit und vergleichbarer Praxisausstattung durchzuführen bereit ist.

Sicher ist Ihnen bekannt, dass der Bundesgerichtshof 2003 entschieden hat, dass eine pauschale Honorarbeschränkung auf eine aus Sicht der privaten Krankenversicherung angemessene Höhe nicht zulässig ist (BGH, AZ: IV ZR 278/01). Aus diesem Grund halte ich es für sinnvoll, wenn wir uns eine gerichtliche Klärung dieses Sachverhaltes ersparen.

Mit freundlichen Grüßen